Industriemeister · Basisqualifikation

Welche Fächer hat die Basisqualifikation beim Industriemeister und wann ist sie bestanden?

Beim Industriemeister Metall und Elektrotechnik hat die Basisqualifikation (BQ) fünf schriftliche Prüfungsbereiche: Recht, Betriebswirtschaft, Information-Kommunikation-Planung, Zusammenarbeit im Betrieb und Naturwissenschaften/Technik. Bestanden ist sie, wenn du in jedem Bereich mindestens 50 Punkte erreichst.

Für den Industriemeister Metall regelt das die Prüfungsverordnung von 1997 (IndMetMeistV), die nach wie vor gilt. Der Industriemeister Elektrotechnik hat nach seiner eigenen Verordnung von 2004 dieselben fünf Bereiche und dieselben Zeiten.

Die fünf Prüfungsbereiche

  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  4. Zusammenarbeit im Betrieb
  5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Dauer

Geprüft wird schriftlich mit anwendungsbezogenen Aufgaben. Die Bearbeitungszeit soll insgesamt höchstens acht Stunden betragen, in den Bereichen 1 bis 4 je mindestens 90 Minuten, im Bereich 5 mindestens 60 Minuten. Wie die Zeiten bei dir genau verteilt sind, steht in der Einladung deiner IHK.

Bestehen und Ergänzungsprüfung

Du brauchst in jedem der fünf Bereiche mindestens 50 Punkte, „ohne Rundung“. Ein starkes Fach gleicht ein schwaches also nicht aus. Hast du in höchstens zwei Bereichen „mangelhaft“, muss dir dort eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten werden, je Bereich nicht länger als 20 Minuten; die schriftliche Leistung zählt dabei doppelt. Bei „ungenügend“ gibt es diese Möglichkeit nicht.

Fristen

Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Und: Die bestandene BQ darf beim Bestehen der gesamten Prüfung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Plane die Handlungsspezifischen Qualifikationen also nicht zu weit nach hinten.

Stand: 12. Oktober 2026. Quellen: § 4 Abs. 1, 7 und 8, § 8 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 IndMetMeistV (zuletzt geändert 09.12.2019); ElekMeistPrV 2004; gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorschriften und deine zuständige Stelle.

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