Steuerfachangestellte
Wie läuft die Abschlussprüfung zur Steuerfachangestellten ab?
Die Abschlussprüfung hat vier Prüfungsbereiche: drei schriftliche Klausuren von 130, 110 und 60 Minuten und eine Gesprächssimulation zur Mandantenberatung von höchstens 30 Minuten. Bestanden ist sie unter anderem nur, wenn der Steuerrechts-Teil mindestens „ausreichend“ ist.
Seit dem 1. August 2023 gilt die neue Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung von 2022. Eine gestreckte Abschlussprüfung gibt es weiterhin nicht: Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden, die Abschlussprüfung am Ende. Zuständig sind die Steuerberaterkammern.
Die vier Prüfungsbereiche
- Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten: schriftlich, 130 Minuten, 35 Prozent.
- Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten: schriftlich, 110 Minuten, 30 Prozent.
- Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten: Gesprächssimulation von höchstens 30 Minuten nach insgesamt 15 Minuten Vorbereitung, 25 Prozent.
- Wirtschafts- und Sozialkunde: schriftlich, 60 Minuten, 10 Prozent.
Wann du bestanden hast
Alle vier Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“,
- der Steuerrechts-Bereich mindestens „ausreichend“,
- mindestens zwei weitere Bereiche mindestens „ausreichend“,
- kein Bereich „ungenügend“.
Der Steuerrechts-Bereich ist damit der eine Teil, den du auf keinen Fall verfehlen darfst.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Ist ein schriftlicher Bereich schlechter als „ausreichend“ und kann eine Ergänzungsprüfung den Ausschlag geben, kannst du sie in einem Bereich beantragen. Sie soll 15 Minuten dauern; schriftlich und mündlich zählen im Verhältnis 2 : 1.
Wer nach der alten Verordnung von 1996 ausgebildet wurde, kann andere Regeln haben. Frag dann bei deiner Steuerberaterkammer nach.
Stand: 12. Oktober 2026. Quellen: Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung vom 3. August 2022, §§ 6, 14 bis 17, § 18 und § 19; § 71 Abs. 5 BBiG; gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorschriften und deine zuständige Stelle.