Meisterprüfung Teil III und IV

Wann ist Teil III der Meisterprüfung bestanden?

Teil III ist bestanden, wenn deine Leistung insgesamt ausreichend ist und kein Handlungsfeld unter 30 Punkten liegt; nach einer Ergänzungsprüfung dürfen außerdem nicht zwei Handlungsfelder unter 50 Punkten liegen. Liegen höchstens zwei Handlungsfelder zwischen 30 und unter 50 Punkten, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem davon das Bestehen noch ermöglichen.

Die Regeln stehen in § 3 der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO).

Die Gesamtnote

„Die Gesamtbewertung des Teils III wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Handlungsfelder … gebildet.“ Du bekommst also für jedes der drei Handlungsfelder Punkte, daraus wird der Durchschnitt gebildet. Voraussetzung für das Bestehen ist „eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung“.

Wann du trotzdem nicht bestanden hast

Teil III ist nicht bestanden, wenn

Ein sehr gutes Handlungsfeld rettet also kein Handlungsfeld, das unter 30 Punkten liegt. Lerne deshalb alle drei Felder, auch wenn dir eines schwerer fällt.

Die mündliche Ergänzungsprüfung

Hast du in höchstens zwei Handlungsfeldern jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte, kann in einem davon eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden – wenn sie das Bestehen noch möglich macht. Sie findet auf deinen Antrag statt, ist ein Einzelgespräch und soll höchstens 20 Minuten dauern. Schriftliches und mündliches Ergebnis werden im Verhältnis 2 : 1 gewichtet. Bereite dich darauf vor, deine Rechenwege und Begriffe frei zu erklären.

Stand: 12. Oktober 2026. Quellen: § 3 Abs. 2 bis 4 AMVO; § 18 Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorschriften und deine zuständige Stelle.

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