Meisterprüfung Teil III und IV

Wie oft kann man die Meisterprüfung wiederholen?

Jeder nicht bestandene Teil der Meisterprüfung kann dreimal wiederholt werden. Gute Einzelleistungen ab 50 Punkten kannst du dir auf Antrag anrechnen lassen, wenn du dich rechtzeitig wieder anmeldest.

Das regelt § 23 der Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV), die seit 2022 für das Verfahren der Meisterprüfung im Handwerk gilt. Der Kernsatz lautet: „Jeder nicht bestandene Teil der Meisterprüfung kann dreimal wiederholt werden.“

Was das praktisch heißt

Vor der Wiederholung

Lass dir von der Kammer zeigen, in welchen Handlungsfeldern dir Punkte gefehlt haben. Bei Teil III liegt es zum Beispiel an einem einzelnen Feld unter 30 Punkten oder an Rechenaufgaben, die nicht zu Ende gerechnet wurden. Übe genau diese Felder unter Zeitdruck, statt alles von vorn zu lernen. Termine und Gebühren für die Wiederholung nennt dir deine Handwerkskammer.

Stand: 12. Oktober 2026. Quelle: § 23 Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV), Abs. 1 im Wortlaut, Abs. 2 sinngemäß, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorschriften und deine zuständige Stelle.

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