AEVO · Ausbilderschein
Was wird im Fachgespräch der AEVO-Prüfung gefragt?
Im Fachgespräch erklärst du vor allem, warum du deine Ausbildungssituation so ausgewählt und gestaltet hast. Dazu kommen nach Berichten von Prüflingen oft Fragen aus den vier Handlungsfeldern, etwa zu Methoden, Motivation, Probezeit oder Jugendarbeitsschutz.
Die Verordnung sagt dazu nur einen Satz: „Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern.“ Der Kern ist also deine eigene Präsentation oder Durchführung. Präsentation und Fachgespräch dauern zusammen höchstens 30 Minuten.
Fragen, von denen Prüflinge berichten
In öffentlichen Gruppen teilen Prüflinge, was sie gefragt wurden. Das ist kein amtlicher Katalog und von Kammer zu Kammer verschieden, zeigt aber die Richtung:
- Warum hast du diese Methode gewählt, zum Beispiel die Vier-Stufen-Methode oder das Lehrgespräch? Welche anderen Methoden kennst du?
- Wie ist es gelaufen, was würdest du anders machen?
- Wie kontrollierst du, ob der Azubi das Ziel erreicht hat?
- Wie motivierst du einen Azubi, der keine Lust hat? Wann und wie kann man kündigen?
- Was tust du, wenn sich ein Azubi verletzt?
- Was gilt für minderjährige Azubis, und wo liest du das nach?
- Was steht im Ausbildungsvertrag, wer stellt die Eignung der Ausbildungsstätte fest, wozu dient der Ausbildungsnachweis?
So bereitest du dich vor
Schreib zu deiner Ausbildungssituation in Stichpunkten auf: Lernziel, Methode, Ablauf, Erfolgskontrolle – und zu jedem Punkt ein „weil“. Übe danach laut mit jemandem, der dir Nachfragen stellt. Nimm dir die Handlungsfelder einzeln vor und erkläre jedes Thema in zwei, drei Sätzen. Wer begründen kann, warum er etwas tut, kommt mit unerwarteten Fragen besser zurecht.
Stand: 12. Oktober 2026. Quellen: § 4 Abs. 3 Ausbilder-Eignungsverordnung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026; Erfahrungsberichte von Prüflingen in einer öffentlichen Facebook-Gruppe zur AEVO (gelesen im Oktober 2026, sinngemäß, ohne Namen). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorschriften und deine zuständige Stelle.