AEVO · Ausbilderschein
Wie läuft die AEVO-Prüfung ab und wann ist sie bestanden?
Die AEVO-Prüfung hat einen schriftlichen Teil, der drei Stunden dauern soll, und einen praktischen Teil von höchstens 30 Minuten mit Präsentation und Fachgespräch. Bestanden hast du, wenn jeder der beiden Teile mindestens mit „ausreichend“ bewertet wird.
Geregelt ist das in § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie gilt für IHK und Handwerkskammer gleich.
Schriftlicher Teil
Du bearbeitest „fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern“. Die Prüfung soll drei Stunden dauern. Die vier Handlungsfelder sind:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Wie die Aufgaben gestellt sind (zum Beispiel als Auswahlfragen), legt deine Kammer fest.
Praktischer Teil
Du wählst selbst eine „berufstypische Ausbildungssituation“ aus und präsentierst sie oder führst sie praktisch durch. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Danach folgt ein Fachgespräch, in dem du Auswahl und Gestaltung erklärst. Beides zusammen dauert höchstens 30 Minuten. In der Land- und Hauswirtschaft gelten abweichende Regeln.
Bestehen und Wiederholen
Bestanden ist die Prüfung, wenn jeder Prüfungsteil mindestens „ausreichend“ ist. Ein starker schriftlicher Teil gleicht also einen schwachen praktischen nicht aus. Eine nicht bestandene Prüfung kannst du innerhalb eines Prüfungsverfahrens zweimal wiederholen; ein bestandener Teil kann dabei angerechnet werden. Termine, Anmeldung und Gebühren erfährst du bei deiner zuständigen Kammer.
Stand: 12. Oktober 2026. Quelle: § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV 2009), Handlungsfelder nach § 2 AusbEignV, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorschriften und deine zuständige Stelle.