Meisterprüfung Teil III und IV
Wie läuft Teil IV der Meisterprüfung ab?
Teil IV prüft deine Eignung als Ausbilder in einem schriftlichen Teil von drei Stunden und einem praktischen Teil von höchstens 30 Minuten. Bestanden ist er, wenn beide Teile jeweils mindestens 50 Punkte erreichen.
Teil IV ist die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung im Handwerk, geregelt in §§ 4 und 5 der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO). Du weist die „Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung“ nach.
Schriftlicher Teil
Du bearbeitest fallbezogene Aufgaben in vier Handlungsfeldern, die den Weg einer Ausbildung abbilden: von den Voraussetzungen und der Planung über Vorbereitung und Einstellung bis zur Durchführung und zum Abschluss. Der schriftliche Teil dauert drei Stunden. Seine Bewertung ist der Durchschnitt der gleich gewichteten Handlungsfelder.
Praktischer Teil
Du wählst eine berufstypische Ausbildungssituation aus deinem Handwerk und präsentierst sie oder führst sie praktisch durch, zum Beispiel als Unterweisung mit einem Azubi. Das soll höchstens 15 Minuten dauern. Danach erläuterst du im Fachgespräch, warum du die Situation so ausgewählt und gestaltet hast. Insgesamt soll der praktische Teil höchstens 30 Minuten dauern. Ob du vorher eine schriftliche Planung abgeben musst, regelt deine Kammer.
Bestehen
Schriftlicher und praktischer Teil zählen gleich. Bestanden ist Teil IV aber nur, wenn jeder der beiden Teile mindestens 50 Punkte hat. Für den schriftlichen Teil gibt es wie in Teil III eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem dieser Handlungsfelder, wenn höchstens zwei Handlungsfelder zwischen 30 und unter 50 Punkten liegen und sie das Bestehen ermöglicht.
Hast du schon den Ausbilderschein nach der AEVO, wirst du von Teil IV befreit.
Stand: 12. Oktober 2026. Quelle: § 4 und § 5 AMVO, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorschriften und deine zuständige Stelle.